Wie muss ein deutsches Lobbyregister aussehen? Mehr Transparenz für den Deutschen Bundestag
Auch wenn das Projekt nicht im Koalitionsvertrag verankert ist, für den Innen- und Rechtspolitiker Patrick Sensburg ist klar: Der Deutsche Bundestag sollte noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf verabschieden, mit dem Transparenz über die Arbeit von professionellen Lobbyisten geschaffen wird. In seinem Beitrag beschreibt Sensburg erste Grundlinien, an denen sich ein deutsches Lobbyregister orientieren sollte.
(Foto: Maximilian König)
Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter unterschiedlicher Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Das ist sinnvoll und auch notwendig, denn die Anzahl und Komplexität der politischen Entscheidungen erhöht sich ständig. Das Wissen und die Bedürfnisse z.B. von Berufsverbänden, Gewerkschaften oder Verbrauchervereinigungen in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen, erhöht die Qualität der Gesetzgebung. Darum ist das Engagement bei der Verbändebeteiligung oder den Anhörungen sehr hoch.
Was auf Seiten der Politik, der Verbände und der Wirtschaft begrüßt wird, stößt jedoch bei weiten Teilen der Bevölkerung auf Skepsis und Misstrauen. Mit dem Begriff Lobbyismus werden in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich verborgene, illegitime oder gar illegale Einflussversuche partikularer Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter verbunden. Die Gründe sind dabei recht vielfältig und reichen von Unkenntnis über die Thematik „Lobbying“, fehlender Transparenz der Beteiligungsverfahren bis hin zur völligen Ablehnung der Interessenvertretung.
Umso wichtiger ist es, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um dem Wunsch nach Transparenz Rechnung zu tragen und das Vertrauen in die am Gesetzgebungsprozess beteiligten Organe aufrecht zu erhalten.
Um die Vertretung von Interessen gegenüber der Legislative und Exekutive sichtbar zu machen, werden in vielen Staaten sogenannte Transparenz- oder Lobbyregister geführt, die eine Eintragung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter vorsehen und für die Öffentlichkeit einsehbar sind. Auf der Ebene der Europäischen Union gibt es ein nicht verpflichtendes Transparenzregister, welches auf einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission basiert. Ein freiwilliges Register gilt in Deutschland nach der Geschäftsordnung des Bundestages beispielsweise auch für die Interessenvertretung von Verbänden gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung. Nur eingetragenen Verbänden wird die Möglichkeit zur Anhörung und zur Erteilung von Hausausweisen ermöglicht. Verpflichtende Transparenzregister mit umfangreichen Eintragungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel in den USA und in Kanada sowie seit dem Jahr 2013 in Österreich, seit dem Jahr 2014 im Vereinigten Königreich und letztlich seit dem Jahr 2015 in Irland. Kritik gibt es aber an allen nationalen Regelungen und selbst die europäische Ausgestaltung wird z.B. von Transparency International e.V. kritisiert.
Entscheidend für die deutsche Ausgestaltung eines Lobbyregisters ist für mich zum einen, dass der direkte Austausch zwischen Parlamentariern mit den Bürgerinnen und Bürgern des Wahlkreises uneingeschränkt möglich bleibt. Dies selbstverständlich auch, wenn der Bürger ein Unternehmer ist. Der lokale Handwerker, Unternehmer oder Dienstleister muss sich in keinem Register eintragen lassen, um mit seinem Abgeordneten in unmittelbaren Kontakt zu treten. Gerade diese Unmittelbarkeit braucht die Demokratie schließlich. Nur „professionelle Lobbyisten“ sollten sich registrieren müssen. Professionelle Lobbyisten müssen darüber hinaus noch weiter zu bestimmende Angabepflichten erfüllen, die dann auch z.B. von manchen Vereinen und Verbänden gefordert werden, sofern sie professionellen Lobbyismus betreiben. Aber auch Rechtsanwälte werden hier nicht außen vor bleiben können.
Weiterhin darf kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Abgeordnete entstehen, denn diese sollen ihr Mandat ausüben und nicht zur Verwaltung mutieren. Ein Lobbyregister sollte mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand gepflegt werden können, um die Administrative nicht noch weiter anwachsen zu lassen.
Da die Gesetzgebung im Deutschen Bundestag, aus meiner Sicht, bereits sehr transparent ist, wird sich die Frage stellen, inwieweit die zu findenden Regelungen auch für die Bundesregierung gelten sollen. Hier haben wir im Vorfeld der Entstehung eines Gesetzes eine andere Situation als im Parlament. Wobei auch an dieser Stelle klar gesagt werden muss, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter für die Bundesregierung wesentlich für den Gewinn von Erkenntnissen sind.
Im Verfahren um die Ausgestaltung eines Lobbyregisters in Deutschland gibt es noch viele offene Fragen. So ist noch nicht einmal eine rechtlich einwandfreie Formulierung gefunden, wer von dem Gesetz überhaupt erfasst werden soll. Auch bei den Folgen gehen die Ideen weit auseinander. Jedoch scheinen sich alle politischen Kräfte grundsätzlich einig zu sein, dass dieses Thema in dieser Legislaturperiode angepackt werden soll. Unterstützung gibt es dabei nicht nur von Verbänden wie Transparency International e.V., LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. oder z.B. abgeordnetenwatch.de/Parlamentwatch e.V., sondern auch von Wirtschaftsverbänden, wie dem Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI). Wir können also alle hoffen und daran arbeiten, dass es eine gute und breit akzeptierte Regelung in Deutschland geben wird.
Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB (CDU/CSU)
ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und dort Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Zuvor leitete er als Vorsitzender den NSA-Untersuchungsausschuss sowie den Unterausschusses Europarecht. Von 2000 bis 2006 war er Rechtsanwalt und von 2006 bis 2008 Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung — Fachbereich Kriminalpolizei beim BKA. Seit 2008 ist er Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.