Der dama­li­ge stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­der der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on Ste­phan Har­b­arth schrieb in der CIVIS mit Son­de 3–2018:

Anti­se­mi­ti­sche Paro­len schei­nen heu­te wie­der Kon­junk­tur zu haben. Dabei soll­ten wir uns stets die gro­ßen Leis­tun­gen Ade­nau­ers und Ben Gur­i­ons zur Aussöhnung bei­der Völker in Deutsch­land und Isra­el vor Augen führen. Ein Auf­ruf zur Bekämpfung eines jahr­hun­der­te­al­ten Phänomens, das eigent­lich schon lan­ge aus­ge­stor­ben sein sollte.

Der Beginn eines Pro­zes­ses der Aussöhnung mit dem jüdischen Volk zählt zwei­fels­oh­ne zu den größten Leis­tun­gen von Bun­des­kanz­ler Kon­rad Ade­nau­er. Bereits kurz nach sei­nem Amts­an­tritt bemühte er sich um die Kon­takt­auf­nah­me mit Repräsentanten des Staa­tes Isra­el. Nach Abschluss des Luxem­bur­ger Abkom­mens im Jahr 1952, wel­ches umfang­rei­che Unterstützung der jun­gen Bun­des­re­pu­blik für den jun­gen Staat Isra­el umfass­te, dau­er­te es noch wei­te­re acht Jah­re, bis Ade­nau­er und Staatspräsident Ben Gur­i­on zusam­men­tra­fen. Ein nach heu­ti­gen Maßstäben der ständigen Gip­fel- und Pen­del­di­plo­ma­tie von Staats- und Regie­rungs­chefs schier ewig lan­ger Zeitraum.

Indes: Der Umstand, dass bereits in den ers­ten 15 Jah­ren nach der Shoa das Fun­da­ment für eine Annäherung und sogar Aussöhnung zwi­schen bei­den Völkern gelegt wur­de, darf getrost als poli­ti­sches Wun­der bezeich­net wer­den. Die inne­re Überzeugung, aus den Trümmern der Shoa ein bes­se­res Deutsch­land gestal­ten zu wol­len, wel­ches in und mit Euro­pa sowie der Welt fried­lich und koope­ra­tiv agiert, gehört zum Wesens­kern der Christ­lich Demo­kra­ti­schen Uni­on Deutsch­lands. Die­ses geis­ti­ge Erbe zu erhal­ten, zu ver­in­ner­li­chen und danach zu han­deln gehört auch heu­te zu unse­rem unverbrüchlichen Selbstverständnis und immerwährenden Handlungsauftrag.

Unser Enga­ge­ment zur Ver­tei­di­gung die­ser Wer­te muss bei uns selbst in Deutsch­land begin­nen. Im Dezem­ber 2017 brann­ten Flag­gen des Staa­tes Isra­el vor dem Bran­den­bur­ger Tor. Die Bil­der gin­gen um die Welt und rie­fen Erin­ne­run­gen wach, die wir längst auf dem Schutt­hau­fen der Geschich­te wähnten. Aus­ge­rech­net am Bran­den­bur­ger Tor, vor wel­chem in der Wei­ma­rer Repu­blik der Ver­fas­sungs­tag began­gen wur­de. Aus­ge­rech­net am Bran­den­bur­ger Tor, das mitt­ler­wei­le als ein Tri­umph­bo­gen für das frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Deutsch­land steht.

Berich­te und Video­auf­nah­men von anti­se­mi­ti­schen Tira­den sind viru­lent und schaf­fen für in Deutsch­land leben­de Juden eine Atmosphäre der Ver­un­si­che­rung. Es schmerzt mich, dass jüdische Ein­rich­tun­gen in Deutsch­land wie­der unter Poli­zei­schutz ste­hen müssen. Für uns als Uni­on ist die Auf­ar­bei­tung der Ursa­chen für die­se Ent­wick­lung ein poli­ti­scher Imperativ.

Schließ­lich genießt der Grund­satz der wehr­haf­ten Demo­kra­tie für uns als CDU einen beson­de­ren Stel­len­wert. Wir ste­hen in der Pflicht, anti­se­mi­ti­schen Vor­komm­nis­sen mit allen erfor­der­li­chen rechts­staat­li­chen und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Mit­teln bei­zu­kom­men. Volks­ver­het­zung genießt nicht den Schutz der Ver­fas­sung und fin­det Ach­tung im Strafgesetzbuch.

In die­sem Kon­text schnürt der vom Deut­schen Bun­des­tag auf Initia­ti­ve der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on ver­ab­schie­de­te inter­frak­tio­nel­le Antrag „Anti­se­mi­tis­mus ent­schlos­sen bekämpfen“ ein sehr kon­kre­tes Maß­nah­men­pa­ket und geht somit weit über rei­ne poli­ti­sche Wil­lens­be­kun­dun­gen hin­aus. Dazu zählt die Beru­fung eines Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­trag­ten, der die ressortübergreifende Koor­di­na­ti­on aller Maß­nah­men der Bun­des­re­gie­rung übernimmt und als Ansprech­part­ner für Belan­ge jüdischer Grup­pen und gesell- schaft­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen dient. Vor dem Hin­ter­grund der Ver­bren­nung von Flag­gen des Staa­tes Isra­el wird das Straf- und Ver­samm­lungs­recht auf sei­ne Wirk­sam­keit hin überprüft. Es soll mehr Geld für den deutsch-israe­li­schen Jugend­aus­tausch sowie für Besu­che von Gedenkstätten zur Verfügung gestellt wer­den. Auch wird unter­stri­chen, dass pra­xis­be­zo­ge­ne For­schung zur Ana­ly­se des Gegen­warts­an­ti­se­mi­tis­mus eine stärkere Rol­le spie­len sollte.

Neben Rechts­ex­tre­mis­ten bedie­nen sich auch Links­ex­tre­mis­ten radi­ka­ler Into­le­ranz. Maß­geb­lich zu nen­nen ist hier­bei die Akti­on „Boy­cott, Dive­st­ment, Sanc­tions“, wel­che zur sys­te­ma­ti­schen Schwächung der israe­li­schen Wirt­schaft und somit zur Desta­bi­li­sie­rung des Gesamt­staa­tes aufruft.

Mit der Flüchtlingskrise ist auch der Anti­se­mi­tis­mus ara­bi­scher Ausprägung zu einem wach­sen­den Pro­blem in unse­rem Land gewor­den. In eini­gen Herkunftsländern zählen Anti­zio­nis­mus und Anti­se­mi­tis­mus zur Staatsdoktrin.

Die­ses Gedan­ken­gut wird bei Wei­tem nicht von allen, bei Wei­tem jedoch nicht von Weni­gen mit nach Deutsch­land gebracht. Als poli­tisch Ver­ant­wort­li­che müssen wir ein­ein­deu­tig signa­li­sie­ren: Schutzbedürftigkeit recht­fer­tigt kei­ne Volks­ver­het­zung. Es ist absurd, die Ver­fol­gung einer Volks­grup­pe zu pro­pa­gie­ren und gleich­zei­tig gegenüber dem deut­schen Staat Schutz vor der eige­nen Ver­fol­gung zu rekla­mie­ren. Wer in Deutsch­land Zuflucht sucht, darf die­se nicht zur Ver­fol­gung Andersgläubiger miss­brau­chen. Der Tal­mud weiß: „Wer ande­re ach­tet, wird geachtet.“

Es liegt an uns, die christlich-jüdischen Wur­zeln unse­res Lan­des mit Wort, Tat und Cou­ra­ge zu ver­tei­di­gen. Das Zurückdrängen des Anti­se­mi­tis­mus in die voll­kom­me­ne Irrele­vanz ist eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che und gesamt­staat­li­che Auf­ga­be. Als Uni­on soll­ten wir stets eine ent­schei­den­de trei­ben­de Kraft die­ses Enga­ge­ments sein, denn die Solidarität mit Isra­el und der Schutz jüdischen Lebens zählen zu unse­ren unverbrüchlichen poli­ti­schen Grundsätzen.

 

Der Bei­trag erschien in der CIVIS mit Son­de 3–2018, Sei­ten 58 bis 60.

 

Prof. Dr. Ste­phan Har­b­arth MdB

war damals stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on mit den Auf­ga­ben­be­rei­chen Recht und Ver­brau­cher­schutz, Innen, Sport und Ehren­amt, Ver­trie­be­ne, Aus­sied­ler und deut­sche Min­der­hei­ten. Seit dem Jahr 2009 ver­trat er den Wahl­kreis Rhein-Neckar als Mit­glied des Deut­schen Bun­des­ta­ges. Er war Mit­glied im Bun­des­vor­stand der CDU.

Der Autor ist seit Ende 2018 Vize­prä­si­dent am Bundesverfassungsgericht.