“Dieser Feind steht rechts!”
CIVIS mit Sonde hat in den vergangenen Wochen an dieser Stelle Impulse zur künftigen Ausrichtung christdemokratischer Politik veröffentlicht. Dazu gehört auch, eine klare Grenze gegenüber Allem rechts der Union zu ziehen und rechtem, rechtsextremen Gedankengut, Hetzreden und demokratiefeindlichen Ideen mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Der Parlamentarische Staatssekretär und ehemalige Generalsekretär der CDU, Dr. Peter Tauber MdB, hat dies im folgenden Artikel getan.
Man hatte es fast schon verdrängt, aber nach der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke wird einem schlagartig bewusst, dass Rechtsextreme längst nicht mehr nur in sozialen Netzwerken wüten. Nach der Mordserie des so genannten NSU stehen spätestens seit der Messerattacke auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker Repräsentanten des deutschen Staates auf der Liste der neuen Nazis. Wann wachen Gesellschaft, Politik und Justiz auf?
Die Zahlen sind längst bekannt. Der Verfassungsschutz kennt über 24.000 Rechtsextremisten, von denen er die Hälfte als gewaltbereit einstuft. Sie sind längst nicht mehr nur bereit, sie schreiten zur Tat. Walter Lübckes Ermordung gehen zahlreiche Angriffe auf Menschen, die sich für diese Republik und ihre Werte einsetzen, voraus. Einer dieser Angriffe galt 2017 Andreas Hollstein, CDU-Bürgermeister von Altena. Dank des beherzten Eingreifens zweier Mitbürger überlebte er einen feigen Mordversuch. Dass der Attentäter mit einer zweijährigen Haftstrafe davonkam, die noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist bis heute ein schlechter Witz.
Nicht nur die politische Gewalt und Gewaltbereitschaft von rechts nimmt zu. Auch das politische Klima dieser Republik hat sich verändert. Die AfD im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten leistet dazu einen Beitrag. Sie hat mit der Entgrenzung der Sprache den Weg bereitet für die Entgrenzung der Gewalt. Erika Steinbach, einst eine Dame mit Bildung und Stil, demonstriert diese Selbstradikalisierung jeden Tag auf Twitter. Sie ist ebenso wie die Höckes, Ottes und Weidels durch eine Sprache, die enthemmt und zur Gewalt führt, mitschuldig am Tod Walter Lübckes.
Dennoch ist Panikmache fehl am Platz. Ich halte nichts von den Vergleichen, die nun mit der Weimarer Republik gezogen werden. Die Geschichte der ersten deutschen Republik verzeichnet über 500 politisch motivierte Mordtaten, die meisten von rechts. Mit Erzberger, Scheidemann und Rathenau gehören drei bürgerliche Politiker zu den bekanntesten Opfern. Und doch ist Berlin nicht Weimar. Heute muss vielmehr gelten: Wehret den Anfängen! Dazu gehört, dass man offen über die Fehler und die falsche Nachlässigkeit im Umgang mit denen spricht, deren Ziel es ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und diese Republik zu zerstören.
Und Fehler sind genug gemacht worden: Die Aufklärung und der Umgang mit dem NSU, das Hin und Her in der Frage eines Verbots der NPD sind nur zwei prägnante Beispiele.
Welche Konsequenzen sind zu ziehen? Nicht nur das bestehende Strafrecht muss angewendet werden. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben uns ein scharfes Schwert zum Schutz der Verfassung in die Hand gegeben. Es ist Zeit, von ihm Gebrauch zu machen. Im Artikel 18 unserer Verfassung ist festgeschrieben, dass derjenige entscheidende Grundrechte wie das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Eigentum oder auch das Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis verwirkt, der diese Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. Angewendet wurde die Verwirkungsvorschrift noch nie. Warum eigentlich nicht? Haben doch die Väter und Mütter des Grundgesetzes mit Artikel 18 dem Willen zur Selbstverteidigung der freiheitlichen Demokratie gegenüber ihren Gegnern Ausdruck verliehen. Artikel 18 verkörpert insofern neben dem Partei- und Vereinsverbot geradezu idealtypisch unsere wehrhafte Demokratie und gehört zu den tragenden Pfeilern unseres Grundgesetzes. Mag das Grundgesetz auch in erster Linie gegen jene ertüchtigt worden sein, welche die NS-Diktatur wiedererrichten wollten, ist Artikel 18 heute ein Instrument nicht nur gegen Rechtsextreme, sondern auch gegen alle anderen, die sich ebenfalls dem Kampf gegen unsere Freiheit verschrieben haben. Um es kurz zu sagen, es geht mir nicht um eine „Entbürgerlichung“, sondern um eine „Entpolitisierung“ der Feinde unserer Verfassung.
Der Staat muss zudem sich selbst und seine Organe schützen und frei von Verfassungsfeinden halten. Horst Seehofer hatte vor kurzem laut darüber nachgedacht, Angestellte und Beamte aus dem Öffentlichen Dienst zu entfernen, wenn es Zweifel an ihrer Verfassungstreue gibt. So soll zum Beispiel das Soldatengesetz geändert werden, um Soldatinnen und Soldaten nicht nur innerhalb der ersten vier, sondern in den ersten acht Dienstjahren entlassen zu können, wenn sie durch verfassungsfeindliches, ja meist rechtsextremes Reden und Handeln auffallen. Aber reicht das? Der besagte Franco A. darf zwar keine Uniform tragen und bekommt nicht den vollen Sold, trotzdem ist er nicht entlassen worden. Als Berufssoldat schützt ihn ein umfangreiches öffentliches Dienstrecht. Es ist offenkundig gar nicht so leicht, jemanden, dem es offensichtlich an Loyalität gegenüber dem Dienstherrn mangelt, aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. Das muss geändert werden.
Neben dem Recht braucht es politische Klarheit:
Es ist gut, wenn Köpfe der CDU wie Armin Laschet, Volker Bouffier und unsere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer eine klare Grenze nach rechts ziehen. Sie haben dabei ein historisches Vorbild, auf das sich bürgerliche Politik berufen sollte: Joseph Wirth, Zentrumspolitiker und Reichskanzler der Weimarer Republik. Nach der Ermordung des deutschen Außenministers Walther von Rathenau durch Rechtsextreme erkannten er und andere, was leider auch heute Menschen wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen oder die namenlosen Wichtigtuer von der WerteUnion nicht einsehen wollen: Die politische Rechte kann man nicht integrieren oder einbinden.
Kurz vor dem Mord an Rathenau hatte ein Abgeordneter der Rechten in einer Reichstagsdebatte den Außenminister direkt angegriffen und seine „Politik der Erfüllung“ gegeißelt. Ihr müsse man mit allen Mitteln (!) entgegentreten. Eines dieser Mittel war für junge Rechtsradikale der politische Mord. Sie schritten zur Tat. Nach dem Bekanntwerden des Mordes wurde der besagte Reichstagsabgeordnete von Kollegen sodann auch im Plenum als Mörder tituliert. In seiner Haltung gegenüber der politischen Rechten blieb Joseph Wirth glasklar.
Wir brauchen wieder die Klarheit eines Joseph Wirth. Die CDU als bürgerliche Kraft darf nicht wanken. Ich wünsche mir, dass die Partei sich an Wirth erinnert und klar mit den Worten Wirths sagt: „Da steht der Feind, der sein Gift in die Wunden eines Volkes träufelt. – Da steht der Feind – und darüber ist kein Zweifel: dieser Feind steht rechts!“
Der Artikel erschien erstmals am 19. Juni 2019 als Gastbeitrag in der WELT.
Dr. Peter Tauber MdB
ist Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung. Er gehört seit 2009 dem Deutschen Bundestag an. Von 2013 bis 2018 amtierte er als Generalsekretär der CDU Deutschlands.
Foto: Tobias Koch