Nach zuletzt 2011/2012 zieht Deutsch­land wie­der in den Welt­si­cher­heits­rat ein. Seit­dem hat sich die Welt­la­ge erheb­lich ver­än­dert. Wel­che Prio­ri­tä­ten Deutsch­land für die bevor­ste­hen­de Mit­glied­schaft setzt, skiz­ziert Deutsch­lands Stän­di­ger Ver­tre­ter am East River, Dr. Chris­toph Heus­gen, mit 10 Thesen.

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Mit 184 Stim­men wur­de Deutsch­land am 8. Juni 2018 in den Sicher­heits­rat der Ver­ein­ten Natio­nen (VN) gewählt. Die­ses kla­re Ergeb­nis drückt einer­seits einen gro­ßen Ver­trau­ens­vor­schuss aus, gleich­zei­tig aber auch eine Erwar­tungs­hal­tung: in einer Situa­ti­on, in der der Sicher­heits­rat oft blo­ckiert ist, soll Deutsch­land sein Gewicht ein­brin­gen, um die Ver­ein­ten Natio­nen, ihre Char­ta und damit eine regel­ba­sier­te inter­na­tio­na­le Ord­nung zu verteidigen.

1. Mit den VN unter­stützt Deutsch­land eine regel­ba­sier­te inter­na­tio­na­le Rechtsordnung

Deutsch­land  gehör­te schon immer zu den stärks­ten Unter­stüt­zern der Ver­ein­ten Natio­nen. Sowohl finan­zi­ell als auch – und vor allem – ideell. Denn Deutsch­land war „ver­ant­wort­lich“ für ihre Grün­dung. Nach der unbe­schreib­li­chen Kata­stro­phe, die der Natio­nal­so­zia­lis­mus mit dem 2. Welt­krieg ver­ur­sacht hat­te, wur­de mit der Welt­or­ga­ni­sa­ti­on am East River eine Insti­tu­ti­on geschaf­fen, die dem Mit­ein­an­der der Staa­ten ein kla­res Regel­werk ver­schrie­ben hat. Kon­flik­te soll­ten nicht mehr durch das Recht des Stär­ke­ren, son­dern durch die Stär­ke des Rechts gelöst wer­den. Die­ses Prin­zip liegt auch dem deut­schen Grund­ge­setz wie den Ver­trä­gen der Euro­päi­schen Uni­on zugrun­de. Deutsch­land ist mit die­sen Regel­wer­ken gut gefah­ren, hat ihnen nicht nur sei­nen Wohl­stand, son­dern auch sei­nen Platz in der inter­na­tio­na­len Staa­ten­ge­mein­schaft zu ver­dan­ken. Es ist nur kon­se­quent, dass Deutsch­land 2016 der zweit­größ­te Bei­trags­zah­ler für das VN-Sys­tem war.

2. Das inter­na­tio­na­le Regel­werk steht unter Beschuss

Die Wahl Deutsch­lands in den Sicher­heits­rat erfolgt zu einem Zeit­punkt, in dem die inter­na­tio­na­le regel­ba­sier­te Ord­nung auf der Kip­pe steht. Russ­land hat mit der Inva­si­on der Ukrai­ne, der Anne­xi­on der Krim und mit der Beset­zung des Don­bass die VN-Char­ta und bestehen­de Abkom­men mit den Füßen getre­ten. Russ­land gewährt dem syri­schen Dik­ta­tor Assad Schutz, so dass die­ser wei­ter schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bege­hen und unge­straft inter­na­tio­nal geäch­te­te Che­mie­waf­fen gegen sei­ne eige­ne Bevöl­ke­rung ein­set­zen kann. Die Volks­re­pu­blik Chi­na unter­drückt die Men­schen­rech­te zuhau­se, bedrängt ihre Min­der­hei­ten und ver­hält sich aggres­siv und expan­siv im Süd­chi­ne­si­schen Meer, wo es gegen das Inter­na­tio­na­le See­recht ver­stößt und Schieds­ge­richts­sprü­che ein­fach igno­riert. Aber auch die Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka, die einst bei der Grün­dung der VN Pate stan­den, ver­ab­schie­den sich vom inter­na­tio­na­len Regel­werk. Die Trump-Admi­nis­tra­ti­on ver­lässt die UNESCO, betei­ligt sich nicht am Glo­ba­len Kom­pakt zur Migra­ti­on, kün­digt ihre  Betei­li­gung am Nukle­arab­kom­men mit dem Iran, igno­riert mit der Ver­le­gung der US Bot­schaft von Tel Aviv nach Jeru­sa­lem eine ver­bind­li­che Reso­lu­ti­on des Sicher­heits­rats und löst unter Miss­ach­tung von WTO-Grund­re­geln mit der Ver­hän­gung von Straf­zöl­len mög­li­cher­wei­se einen Inter­na­tio­na­len Han­dels­krieg aus.

3. Deutsch­land als Ver­tei­di­ger inter­na­tio­na­ler Regeln

Vor­nehms­te Auf­ga­be Deutsch­lands muss es in die­ser Situa­ti­on sein, die regel­ba­sier­te inter­na­tio­na­le Ord­nung zu ver­tei­di­gen, allen Part­nern immer wie­der die Vor­tei­le die­ser Ord­nung zu erläu­tern und mit­zu­hel­fen, für die im Sicher­heits­rat auf die Tages­ord­nung kom­men­den Kon­flik­te Lösun­gen zu suchen, die die­ser Ord­nung ent­spre­chen. Das gilt für den Ukrai­ne-Kon­flikt, wo sich Deutsch­land ja bereits im soge­nann­ten Nor­man­die-For­mat enga­giert, das gilt für die Kon­flik­te in Syri­en oder Jemen, wo Deutsch­land zu denen gehört, die am meis­ten dazu bei­tra­gen, das uner­mess­li­che Leid der Men­schen zu mil­dern; und das gilt auch für die vie­len Kon­flik­te in Afri­ka, die regel­mä­ßig auf der Agen­da des Sicher­heits­rats ste­hen. Dazu gehört z.B. der Kon­flikt in Mali, wo sich Deutsch­land mit fast 1.000 Sol­da­ten an der VN-Frie­dens­trup­pe MINUSMA beteiligt.

4. Schwer­punkt Krisenverhütung

Neben dem Bemü­hen, einen Bei­trag zur Bewäl­ti­gung der aktu­el­len Kri­sen zu leis­ten, beab­sich­tigt Deutsch­land aber auch eige­ne Akzen­te zu set­zen, ins­be­son­de­re bei der Ver­hü­tung von Kon­flik­ten. Hier weiß sich Deutsch­land einig mit VN-Gene­ral­se­kre­tär Guter­res, der das glei­che The­ma in den Vor­der­grund sei­ner Reform­an­stren­gun­gen gestellt hat. Es geht dar­um, sich ent­wi­ckeln­de Kri­sen auf die Tages­ord­nung des Sicher­heits­rats zu set­zen, der sich früh­zei­tig ein­schal­ten soll­te und nicht erst, wenn das Kind in den Brun­nen gefal­len ist. So hät­ten viel­leicht die mas­sen­haf­ten Greu­el­ta­ten gegen alle Roh­in­gya ver­hin­dert wer­den kön­nen, wenn die sich ver­schär­fen­den Span­nun­gen in Myan­mar, die der Welt­öf­fent­lich­keit ja nicht ver­bor­gen geblie­ben waren, recht­zei­tig vom Sicher­heits­rat the­ma­ti­siert wor­den wären. Es gibt eine Rei­he von Indi­ka­to­ren für begin­nen­de Kon­flik­te. Dazu gehört die mas­si­ve Ver­let­zung von Men­schen­rech­ten, wie wir sie in Myan­mar, aber auch in Syri­en erlebt haben. Kli­ma­ver­än­de­run­gen und die durch sie aus­ge­lös­te Migra­ti­on kön­nen zu bewaff­ne­ten Aus­ein­an­der­set­zun­gen füh­ren, wie wir sie in der Regi­on um den (aus­trock­nen­den) Tschad­see ver­fol­gen kön­nen. Aus­brü­che von Pan­de­mien kön­nen eine Gefahr für Frie­den und Sicher­heit dar­stel­len. Glei­ches gilt für die wei­te Ver­brei­tung von Klein­waf­fen. Die Dis­kri­mi­nie­rung von und sexu­el­le Gewalt gegen Frau­en und der Ein­satz von Kin­der­sol­da­ten sind Indi­ka­to­ren bzw. trau­ri­ge Begleit­erschei­nun­gen von Kon­flik­ten. Alle die­se The­men – Men­schen­rech­te, Kli­ma und Was­ser, Gesund­heit, Klein­waf­fen, Frau­en und Kin­der – wird Deutsch­land im Auge behalten.

5. Deutsch­lands Vor­sitz im Sicher­heits­rat: Kli­ma und Frauen

Ohne dies vor­ab schon defi­ni­tiv fest­le­gen zu kön­nen, plant Deutsch­land zwei die­ser The­men auf­zu­grei­fen, wenn wir die Prä­si­dent­schaft im Sicher­heits­rat aus­üben wer­den, was vor­aus­sicht­lich im April 2019 und im Juni 2020 der Fall sein wird: Kli­ma und Sicher­heit sowie Frau­en, Frie­den und Sicher­heit. Das The­ma Kli­ma hat­te Deutsch­land schon bei sei­ner letz­ten Mit­glied­schaft 2011/2012 mit einer Debat­te im Sicher­heits­rat und einer Prä­si­dent­schafts­er­klä­rung auf­ge­grif­fen. Hier­an soll ange­schlos­sen wer­den, wobei seit 2011/12 die Pro­ble­me ja nicht klei­ner gewor­den sind. Das The­ma Frau­en ist welt­weit in den letz­ten Jah­ren ver­mehrt auf die Tages­ord­nung gekom­men. Ihre Dis­kri­mi­nie­rung, sexu­el­le Gewalt gegen sie (mas­siv wie­der in Myan­mar), ihre Betei­li­gung an Ent­schei­dun­gen und ihr Auf­rü­cken in Füh­rungs­po­si­tio­nen, ihr Ein­satz als Ver­mitt­ler und Media­to­ren, alles das sind Aspek­te, denen sich Deutsch­land wid­men möch­te. Ein Schwer­punkt ist Afri­ka, wo wir uns etwa als Ko-Vor­sitz der Freun­des­grup­pe „afri­ka­ni­sche Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen“ ein­brin­gen. Die Her­aus­for­de­rung wird dar­in bestehen, durch die Befas­sung des Sicher­heits­rats nicht nur Auf­merk­sam­keit auf die­se The­men zu len­ken, son­dern ope­ra­ti­ve Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Nütz­lich  kann dabei die enge Anbin­dung der „Peace Buil­ding Com­mis­si­on“ an den Sicher­heits­rat sein, wie dies auch von Gene­ral­se­kre­tär Guter­res befür­wor­tet wird. In die­ser Kom­mis­si­on der Mit­glieds­staa­ten, die aus dem Sekre­ta­ri­at her­aus und durch einen Fonds unter­stützt wird, hat Deutsch­land der­zeit den stell­ver­tre­ten­den Vor­sitz inne.

6. „Rechen­schaft“ und Ver­hü­tung von „Straf­lo­sig­keit“

Ein The­ma, das Deutsch­land nicht nur im Sicher­heits­rat, son­dern auch in der Gene­ral­ver­samm­lung hoch­hal­ten will, ist „Rechen­schaft“ und die Ver­hü­tung von „Straf­lo­sig­keit“. Ein Rechts­sys­tem funk­tio­niert nur dann, wenn die­je­ni­gen, die dage­gen ver­sto­ßen, sank­tio­niert werden.

Wenn z. B. Men­schen­rechts­ver­let­zer das Gefühl oder sogar die Gewiss­heit haben, dass sie bis zu ihrem Lebens­en­de wegen ihrer Ver­bre­chen zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den kön­nen, dann wirkt dies prä­ven­tiv. Wir schul­den es auch den Opfern von (Menschen-)Rechtsverletzern, dass den Schul­di­gen ihre Stra­fe nicht erspart bleibt.

Zur Durch­set­zung des Rechts wird Deutsch­land wei­ter­hin die ent­spre­chen­den Insti­tu­tio­nen, ange­fan­gen vom Inter­na­tio­na­len Gerichts­hof über den Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hof, den Inter­na­tio­na­len See­ge­richts­hof und Schieds­ge­rich­te, bis hin zu neu­en Mecha­nis­men wie den IIIM (Inter­na­tio­na­ler Mecha­nis­mus zur Straf­ver­fol­gung schwers­ter Ver­bre­chen in Syri­en) kon­kret unterstützen.

7. Zusam­men­ar­beit im Sicherheitsrat

Deutsch­land wird alles das, was es sich vor­ge­nom­men hat, allei­ne nicht errei­chen kön­nen. Es wird nur gemein­sam gelin­gen mit den Stän­di­gen Mit­glie­dern und den Nicht-Stän­di­gen Mit­glie­dern. Die Stän­di­gen Mit­glie­der sind dabei im Vor­teil, weil sie über eine eta­blier­te Macht­po­si­ti­on im Sicher­heits­rat und über die ein­schlä­gi­ge Erfah­rung ver­fü­gen. Drei von ihnen – wie vor­ne aus­ge­führt – neh­men dabei lei­der nicht immer eine kon­struk­ti­ve Hal­tung ein. Umso wich­ti­ger wird für Deutsch­land die enge (und bewähr­te) deutsch-fran­zö­si­sche Zusam­men­ar­beit sein. Gro­ßes Inter­es­se haben wir aber auch dar­an, Groß­bri­tan­ni­en einen engen Schul­ter­schluss anzu­bie­ten. Groß­bri­tan­ni­en, Frank­reich und die sich 2019 im Sicher­heits­rat befind­li­chen Nicht-Stän­di­gen Mit­glie­der Bel­gi­en, Polen sowie wir soll­ten alles dar­an set­zen, regel­mä­ßig gemein­sa­me, euro­päi­sche Posi­tio­nen zu ver­tre­ten, einen „EU Cau­cus“ zu eta­blie­ren. Ange­sichts des Des­in­ter­es­ses der USA kommt einer gemein­sa­men euro­päi­schen Hal­tung, an die sich ande­re erfah­rungs­ge­mäß ger­ne anleh­nen, eine noch höhe­re Bedeu­tung zu als in der Ver­gan­gen­heit. Aber auch mit den ande­ren Nicht-Stän­di­gen Sicher­heits­rats­mit­glie­dern will Deutsch­land eng zusam­men­ar­bei­ten. Um das Ziel, eine glei­che Ver­tei­lung der Zustän­dig­kei­ten zu errei­chen, wird es unum­gäng­lich sein, sich etwa mit Süd­afri­ka, Indo­ne­si­en, Peru oder Kuwait eng abzu­stim­men. Das glei­che gilt für die afri­ka­ni­schen Staa­ten, die eine grö­ße­re Rol­le bei der Feder­füh­rung für die zahl­rei­chen Frie­dens­mis­sio­nen auf ihrem eige­nen Kon­tin­gent spie­len und damit mehr Eigen­ver­ant­wor­tung über­neh­men sollten.

8. Rück­bin­dung an regio­na­le Grup­pen in den VN

Deutsch­land hat im „Wahl­kampf“ für den Sicher­heits­rats­sitz bei den ver­schie­de­nen regio­na­len Grup­pen um Unter­stüt­zung gewor­ben – und die­se auch erhal­ten. Im Gegen­zug beab­sich­tigt Deutsch­land, die­se Län­der­grup­pen wäh­rend der bei­den Sicher­heits­rats­jah­re regel­mä­ßig über das Gesche­hen in die­sem zumeist hin­ter ver­schlos­se­nen Türen tagen­den Gre­mi­um zu unter­rich­ten bzw. vor wich­ti­gen Debat­ten die jewei­li­gen Mei­nun­gen zu den The­men abzu­fra­gen. Die engs­te Abstim­mung wird es mit der wöchent­lich tagen­den Run­de der EU-Bot­schaf­ter geben. Aber auch mit der afri­ka­ni­schen Grup­pe oder den klei­nen Insel­staa­ten wird sich Deutsch­land regel­mä­ßig tref­fen. Mit letz­te­ren steht natur­ge­mäß das The­ma Kli­ma im Mit­tel­punkt, für eine Grup­pe wie CARICOM haben die Klein­waf­fen eine gro­ße Bedeutung.

9. Kon­tak­te mit der Zivilgesellschaft

Eben­falls bereits vor den Sicher­heits­rats­wah­len hat sich Deutsch­land mit Ver­tre­tern der Zivil­ge­sell­schaft getrof­fen. Deren Anlie­gen – eben­falls Kli­ma, aber vor allem Men­schen­rech­te – haben Ein­gang in Posi­tio­nen gefun­den, die Deutsch­land regel­mä­ßig im Sicher­heits­rat ver­tre­ten wird. Auch um gegen­über der Zivil­ge­sell­schaft Rechen­schaft abzu­ge­ben und um ihre Mei­nun­gen abzu­fra­gen, sind regel­mä­ßi­ge Tref­fen mit Ver­tre­tern von Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen geplant. Amnes­ty Inter­na­tio­nal, Human Rights Watch, aber auch Poli­ti­sche Stif­tun­gen ste­hen in vie­len Län­dern unter Druck. Sie zu unter­stüt­zen wird ein wich­ti­ges deut­sches Anlie­gen blei­ben. Im Gegen­zug haben sie sich immer wie­der auch als Ideen­ge­ber ver­dient gemacht, etwa wenn es um die Fra­ge geht, wie das wich­ti­ge The­ma „Rechen­schaft“ und Ver­hü­tung von „Straf­lo­sig­keit“ vor­an­ge­bracht wer­den kann.

10. Bilanz

Die Bäu­me wer­den nicht in den Him­mel wach­sen, aber Deutsch­land wird sich in den zwei Jah­ren sei­ner Mit­glied­schaft nach Kräf­ten bemü­hen, im Zusam­men­spiel mit gleich­ge­sinn­ten Part­nern einer­seits kon­kre­te Kon­flik­te einer Lösung näher zu brin­gen, die das mit ihnen regel­mä­ßig ver­bun­de­ne mensch­li­che Leid mil­dern, ande­rer­seits das den Ver­ein­ten Natio­nen zugrun­de­lie­gen­de Regel­werk zu ver­tei­di­gen und – wenn die Umstän­de dies erlau­ben – zu stär­ken. Bleibt zu hof­fen, dass die Bilanz Ende 2020 nicht zu ernüch­ternd aus­fällt. Selbst wenn dies der Fall sein soll­te, aber natür­lich auch, wenn auf eine erfolg­rei­che Sicher­heits­rats­zeit zurück­ge­blickt wer­den kann, wird Deutsch­land nicht auf­hö­ren, an einer regel­ba­sier­ten Inter­na­tio­na­len Welt­ord­nung fest­zu­hal­ten. Dies schul­den wir unse­rer Geschich­te. Und dies ent­spricht auch unse­rer fes­ten Überzeugung.

Der Text gibt die per­sön­li­che Auf­fas­sung des Autors wieder.

Dr. Chris­toph Heus­gen ist seit Juli 2017 Stän­di­ger Ver­tre­ter Deutsch­lands bei den Ver­ein­ten Natio­nen. Zuvor war er zwölf Jah­re außen- und sicher­heits­po­li­ti­scher Bera­ter der Bundeskanzlerin.